Die Kanzlei

Unsere Beratungsphilosophie

Ein Steuerberater an Ihrer Seite zu sein, der Ihr Unternehmen in allen Fragen des Steuerrechts, der Buchführung und der betriebswirtschaftlichen Analyse mit Engagement begleitet, der Ihre Interessen als Steuerpflichtiger vertritt– das ist unser Ansatz.

Wir sind da am »wertvollsten«, wo es auf professionelle Hilfe ankommt und es wichtig wird, einen guten Berater an seiner Seite zu haben. Nutzen Sie unsere Expertise durch jahrelanges Begleiten von Unternehmern und Unternehmen. Unsere Unternehmensmission ist, Sie umfassend zu beraten.

Zu unseren Mandanten zählen auch Privatpersonen, Immobilieneigentümer, Vereine und alle sonstigen Personen, die die Sicherheit, den Komfort und die Expertise eines Steuerberaters suchen. Gerne sind wir für Sie da.

Erfahrung, Zuverlässigkeit und unsere Individualität sind die Werte unserer Arbeit. Ihr Vorteil ist die Sicherheit, dass wir ausschließlich Ihrem Auftrag verpflichtet sind. Dabei setzen wir unsere berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten ganz individuell für Sie ein. Bei uns bekommen Sie eben keine Beratung von der Stange – testen Sie uns!

Ein letzter Hinweis: Wenn man eine qualifizierte Beratung haben möchte, ist es auch wichtig, interprofessionell zusammenzuarbeiten. Wir verfügen über ein gutes Netzwerk von Anwälten und Wirtschaftsprüfern, mit denen wir erfolgreich kooperieren.

Gründung

Status des Unternehmens

Nachfolge

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Bei der Gründung sind Sie gut beraten, etwas »weiter« zu denken. Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben? Ist Haftungsschutz notwendig? und viele andere Fragen mehr, die konstitutiv wirken und Ihren Zielen entsprechend ausgestaltet werden sollen.

Zweifellos sind alle Dienstleistungen über den Status des Unternehmens, vom Rechnungswesen über den Jahresabschluss, die Schwerpunkte steuerberatender Tätigkeit. Was uns unterscheidet ist unseren Mandanten ergänzende betriebswirtschaftliche Analysen und Expertisen an die Hand zu geben, mit denen Sie wertvolle Hinweise erhalten. Schließlich geht es um Ihren Unternehmenswert und die Kenntnis, ob die Kennzahlen Ihres Unternehmen auf »grün« oder »rot« stehen.

Im letzten Zyklus unserer Beratung steht die Nachfolge. Auf Ebene des Unternehmens beraten wir die verschiedenen Szenarien der Übergabe des Unternehmens, so z. B. bei der Unternehmensübergabe an Familienangehörige bis hin zum Unternehmensverkauf an externe Dritte. Für Mandanten mit Privatvermögen beraten wir analog mögliche Optionen und deren Steuerfolgen.

 

DAS BERATUNGSTEAM

Wir beraten Sie gerne …

Gruenewald Steuerberatung

Kanzleiinhaber

Dipl.-Kfm. Lothar Grünewald
Kanzleiinhaber
Steuerberater seit 1995

Lebenslauf

Lebenslauf

geboren am 16. Februar 1963 in Kaiserslautern, verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung:

1982: Abitur am Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden (Pfalz)
1984: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, Schwerpunkte: betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Prof. J. Jakobs) sowie Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen, (Prof. Klaus Buchner)
1989: Abschluss Diplom-Kaufmann
1995: Bestellung zum Steuerberater 23.01.1995 durch das Finanzministerium Baden-Württemberg

Beruflicher Werdegang:

1990: Berufsstart bei Sozietät StB und WP Keiper und Dr. Endres, Mannheim
1992: Steuerassistent bei Treuhand Steidle GmbH
1996: Sozietät Walter Schäftner & Lothar Grünewald, Steuerberater, Wertheim
1999: Sozietät zu Schäftner, Englert, Grünewald PartG, StBG
2016: Kanzlei Grünewald Steuerberatung, Dipl.-Kfm. Lothar Grünewald

Tätigkeitsschwerpunkte:

1995: Umzug nach Wertheim, Übernahme Leitungsfunktion einer Steuerkanzlei
1999 – heute: Implementierung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Erarbeitung von Sollwerten zur Erstellung von Planungsrechnungen. Kennzahlenanalyse von Unternehmen, Verbesserung des Unternehmenrating, begleitende jour-Fixe Beratungstermine
2003: Zusatzqualifikation:
zertif. Bonitätsanalyst (TWI/FH Koblenz)
2001 – heute: Beratung und Umsetzungsbegleitung bei Unternehmensübergaben und Unternehmensnachfolgen, Ermitteln der optimalen Rechtsform für das Vorhaben, ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Regelungsbereiche
2007: Zusatzqualifikation:
zertif. Testamentsvollstreckung (AGT e.V., Bonn)
Sprachen: Deutsch und Basic-Englisch

Berufsaufsicht:

Steuerberaterkammer Nürnberg

 

Sebastian Gertung

Team Jahresabschluss / Steuerberatung

Sebastian Gertung
Steuerberater

Sekretariat

Manuela Faulhaber
Sekretärin

Sekretariat

Carina Pfeiffer
Sekretärin

… und unser Team von Steuerfachangestellten, Steuerfachwirten und Bilanzbuchhaltern.

Die Beratung für Unternehmen

Gründung

Vorbereitungsphase

Die Gründung eines Unternehmens ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen: Sie sollte genau überlegt und geplant sein. Der Gründer muss wissen, wie der Wettbewerb und die Branchenentwicklung einzuschätzen sind. Wir unterstützen Start-Ups in allen Belangen. Wir stellen Brancheninformationen bereit und begleiten Sie beratend durch eine Vielzahl komplexer Entscheidungen, wie z. B. über die passende Rechtsform.

Die Finanzierung des Unternehmens stellt ebenso wichtige Weichen für die Zukunft. Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen starten, sollten Sie sich umfassend folgende Fragen beantworten:

  • Strategie und Geschäftsidee – Wer sind unsere Kunden – was bieten wir an?
  • Erfolgsplanung – welchen Ertrag wird mein Vorhaben erzielen?
  • Finanzplanung – welche Eigen- oder Fremdmittel sollen eingesetzt werden?
  • Liquiditätsplanung – deckt der Ertrag meine Lebensführung ausreichend ab?

Wir helfen auf dem Weg zur soliden Finanzierung. Wir unterstützen durch Finanzanalysen bei Leasing- und Kaufentscheidungen und dem Darlehensvergleich, bei der Fördermittelberatung und der professionellen Kreditbeantragung oder begleiten Kunden bei Bankgesprächen.

Alle diese Informationen werden in einem Businessplan zusammengeführt. Er dient als »Logbuch« für die ersten Gründungsjahre und wird von Banken gefordert.

Erweiterungsinvestitionen

Gründer und etablierte Unternehmen beraten und begleiten wir bei Fragen von Erweiterungsinvestitionen. Stehen bei einer Gewerbeimmobilie Kauf- oder Mietentscheidungen an, beraten wir zuerst die passende Rechtsform. Wir beachten dabei den Generationenverbund  und planen dies bei Ihrem Konzept mit ein.

Für die Frage der Wirtschaftlichkeit unterstützen wir mit Rentabilitätsberechnungen unter Beachtung  der steuerlichen Folgen.

Das Unternehmen startet

Sie erstellen das erste Mal eine Rechnung? Welche Kriterien muss diese erfüllen? Dürfen Sie Vorsteuer abziehen? Was ist, wenn Sie Waren ins Ausland liefern oder Waren dort kaufen? Wir unterstützen Sie bei diesen vielfältigen Fragen mit Checklisten und Rat.

Status

Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Analysen

Der Jahresabschluss ist der Hauptstatusbericht für Inhaber und ihre Gesellschafter. Durch ihn bewerten Banken und Leasinggeber die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und legen auf seiner Basis Kreditkonditionen fest. Neben diesen betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen Zwecken knüpft das Finanzamt an die Ergebnisse aus dem Jahresabschluss an. Wir erstellen die Überleitungsrechnung  zum steuerlichen Gewinn. Auch aus dieser Perspektive  muss die Jahresabschlusserstellung optimal ausgestaltet sein. Nicht selten  kommt es hier zu Zielkonflikten. Wir treffen die u.E. nach beste Lösung und besprechen diese gemeinsam mit Ihnen im Jahresabschlussgespräch.

Wenn Sie einen tieferen Einblick in die Lage Ihres Unternehmens wünschen, erhalten Sie mit unserer Unternehmensdetaildiagnose einen informativen und vor allem auch für Sie als Mandanten verständlichen Bericht. In einer 3-Jahres-Analyse erstellen wir für Sie mittels Powerpoint einen aussagefähigen Bericht, der Antwort auf Fragen der Rentabilität, der Finanz- und Liquiditätslage gibt.

Das Rechnungswesen – Kernbereich der Steuerberatung

Eine fundierte Buchhaltung liefert zentrale Informationen über den Status Ihres Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung  ist zudem unverzichtbarer Bestandteil der externen Rechnungslegung. Damit Sie dabei den Überblick behalten und wissen, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht, haben wir als Ihr Partner mehrere Angebote der Beratung für Sie entwickelt.

In unserem Dienstleistungspaket Finanzbuchhaltung-classic erhalten Sie von der Einrichtung einer Buchführung über die laufende Verbuchung und Standardauswertung bis hin zur Online-Datenübermittlung alles aus einer Hand. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist Teil unserer Leistung. Ein Mitarbeiter der Kanzlei ist dabei als ständiger Ansprechpartner für Sie da.

Mandanten wünschen aus den verschiedensten Gründen Teilbereiche der Finanzbuchführung vor Ort zu halten und/oder diese selbst zu erledigen. Wie Sie auch in dieser Konstellation ein qualitativ hochwertiges Rechnungswesen realisieren können, erfahren Sie in unserer Lösung Fibu im Team.

Wenn Sie die Vorzüge einer fast vollständig digitalisierten Buchhaltung wünschen, realisieren wir das mit der Lösung Fibu online.

Wenn Sie Ihr Rechnungswesen als wirtschaftliches Analyseinstrument konstruieren möchten, sollten Sie unsere Dienstleistung Controllingreport. kennenlernen. Mit wenigen, aber entscheidenden Kennzahlen haben Sie  die Lage des Unternehmens im Blick Der Bericht unterstützt Sie anhand von 4 Kennzahlen verständlich und grafisch bei der Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Im Controllingreport plus berät und reportet der Kanzleiinhaber die Unternehmenskennzahlen.

Lernen Sie diese Leistung ohne Verpflichtung einmal kennen – vielleicht werden Sie danach darauf nicht mehr verzichten wollen.

Finanzbuchhaltung

Fibu classic

Das Rundumpaket zur Erledigung Ihrer Finanzbuchhaltung entlastet Sie von allen Anforderungen des Rechnungswesens. Sie sparen die laufende Unterhaltung und teures Personal.

Ihre Vorteile sind persönliche Betreuung, Datensicherheit, Entlastung bei neuen Gesetzen, geringe Fixkosten, hohe Qualität der Buchhaltung und die Schaffung einer Basis für den Aufbau eines Frühwarnsystems. Und: Sie haben einen Mitarbeiter als ständigen persönlichen Ansprechpartner. Wir sichern außerdem zu, die gesetzlich geforderte Speicherung und Sicherung der Daten nach den Vorschriften der GdPU vorzunehmen.

Fibu online

Mit Finanzbuchhaltung online schaffen wir ein gemeinsam genutztes, internetbasiertes Erfassungs- und Auswertungssystem. Sie können uns Ihre Rechnungsbelege via Upload zukommen lassen – entweder vorkontiert oder zur Verbuchung. Alle Rechnungsbelege können Sie jederzeit im Archiv recherchieren. Das Wälzen von Belegordnern gehört damit der Vergangenheit an. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, arbeiten Sie in dieser Organisation mit passwortgeschützten Smartcards im VPN-Tunnel. Erleben Sie, an einem gemeinsamen Datenbestand zu arbeiten und alle Auswertungen parat zu haben – vorbereitet zur Weiterverarbeitung in Word, Excel oder PDF. Und das 24 Stunden lang.

Individuelle Lösungen zum Software-Einsatz Ihres Rechnungswesens

Sie haben besondere Wünsche?

Wer das Know-how eines Buchhalters mitbringt, kann z.B. das DATEV-Mittelstandspaket für den arbeitsteiligen Einsatz nutzen. Kombinieren Sie den Verbund mit einer der bestgeschützten Daten-Clouds Deutschlands, der DATEV. Brauchen Sie Hilfe, unterstützen wir Sie gerne. Wir garantieren stets kompetente Beratung durch unsere Kanzlei-Mitarbeiter.

Lohn-/Personalbuchhaltung

Die Personalabrechnung erfordert hohe Kompetenz und Erfahrung. Kaum ein Bereich unterliegt schnelleren Änderungen als das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Wir erstellen die Lohnabrechnung, führen das Lohnkonto, übermitteln Sozialbeiträge und Lohnsteuer und ermitteln die Nettogehälter.

Unsere Mandanten schätzen darüber hinaus unseren vollumfänglichen Komplettservice im Angebot Lohn-classic. Wir unterstützen Sie von A bis Z bei allen Fragen der Lohnabrechnung – von der Einrichtung der Lohnkonten bis zur Lohn- und Sozialversicherungsprüfung.

Steuererklärungen und Steuerberatung

Steuerberater erstellen periodisch wiederkehrende Steuererklärungen für alle Unternehmen und Freiberufler. Daneben berechnen wir, welche Guthaben bzw. Nachzahlungen sich bei der Steuerberechnung ergeben. Sie können sicher sein, dass nicht mehr von Ihnen gefordert wird, als gesetzlich zulässig ist. Im gesamten Prozess kümmern wir uns um die optimale Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten und bereiten die Erklärungen unterschriftsreif für Sie vor.

Neben der Steuererklärung legen wir besonderen Wert auf die gestaltende Steuerberatung: Mit dieser Leistung schaffen wir wertvolle Mehrwerte bei unseren Mandanten und beraten, wie Sie mit alternativen gesetzlichen Gestaltungen Steuern sparen können.

Ein großer Prozentsatz aller Steuerbescheide ist fehlerhaft. Wir wahren Ihre Rechte und vertreten Ihre Interessen in außergerichtlichen Verfahren vor Finanzbehörden sowie in gerichtlichen Verfahren vor Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.

Unternehmensberatung – zentrale Bausteine zum Unternehmensstatus

Unternehmensberatung und Steuerberatung sind zwei Seiten einer Medaille. Die Unternehmens- und die Steuerberatung müssen immer Hand in Hand gehen.

Steuerberater sind prädestiniert, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen ganzheitlich zu beantworten. Dafür haben wir folgende Komponenten für Sie entwickelt:

Controllingreport

Der Controllingreport bereitet die wichtigsten Kennzahlen des Unternehmens auf.  Unternehmen, die am Markt bestehen wollen, brauchen diese aktuellen Reports. Die Zeit bis zum Jahresabschluss ist zu lang, um betriebliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu stoppen.

Der Controllingreport liefert am Ende jedes Monats alle wichtigen Informationen. Zudem sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ein internes Überwachungs- und Kontrollsystem zu installieren. Auf Bankgespräche sind Sie dann stets bestens vorbereitet.

Planungsrechnungen mit »Planungsradar«

Die Bedeutung von Planungsrechnungen ist in der Wahrnehmung von Unternehmern und Bankern sehr unterschiedlich: Halten viele Unternehmer die Vorwegnahme der Zukunft für unmöglich, wird dies von Banken erwartet.

Die Planungsrechnung kann die Kapitaldienstfähigkeit, also die Fähigkeit des Unternehmens, Zins und Tilgung zu zahlen, ermitteln, die wirtschaftliche und steuerliche Auswirkung einer Investition prognostizieren, eine Sach- oder Personalentscheidung auf ihre zukünftigen Effekte analysieren, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen schützen und damit die Insolvenz Ihres Unternehmens vermeiden.

Sie können uns auch losgelöst von Ihrer bisherigen Steuerberatung einsetzen; wir kooperieren auch mit Externen im Sinne eines Lösungsansatzes für Ihr Entscheidungsproblem.

Sonstige Beratungsanlässe

Wir unterstützen gewerbliche Mandanten in vielfältigen finanziellen und steuerlichen Fragen. Wir helfen insbesondere bei der Investitionsrechnung, bei einer professionellen Kreditbeantragung und vielem mehr. Kontaktieren Sie uns und lassen uns über Ihr Entscheidungsproblem sprechen.

Nachfolge

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge zu regeln, ist eine oft sehr emotional besetzte und vor allem anspruchsvolle Aufgabe, die langfristig geplant und sorgfältig strukturiert sein muss. Im Idealfall kann beispielsweise der Unternehmensgründer etwaige Nachfolger während einer Übergangsphase noch begleiten und bei Bedarf mit seiner Erfahrung unterstützen. So kann auch nach Ausscheiden der ehemaligen Firmenspitze ein erfolgreicher und nachhaltiger Fortbestand des Unternehmens gewährleistet werden.

Betriebswirtschaftlich ist dabei zunächst zu beurteilen, wie wettbewerbsfähig das Unternehmen ist. Personell müssen die Anforderungen an den Gesellschafter oder Geschäftsführer definiert sein und ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Steuerlich müssen die Varianten »Unternehmensverkauf« mit anderen Formen wie etwa »Unternehmensübergabe gegen Rente« verglichen werden.

Die wichtigsten Teilbereiche der Beratung sind die folgenden Themen:

  • Unternehmenswert
  • Übergabe des Unternehmens an Familie versus Unternehmensverkauf
  • share deal oder asset deal
  • Umwandlung
  • Steuerliche Rahmenbedingungen

Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise in diesem Beratungssegment. Sie haben dadurch die beste Absicherung für einen erfolgreichen Betriebsübergang.

Die Beratung für private Mandanten

Finanzbuchhaltung privat

Für vermögende Personen, die Immobilien und Kapitalanlagen verwalten und aus sonstigen Gründen Überblick in ihren Finanzen wünschen, bieten wir auch Privatleuten eine individuelle Buchhaltung an. Genau wie Unternehmen erhalten Sie als Mandant monatliche Auswertungen über Ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.

 

Steuererklärungen und Steuerberatung

Mit der Bestellung zum Steuerberater verpflichten wir uns, Ihre Interessen optimal zu vertreten. Deshalb schätzen uns private Mandanten als ihr Interessensvertreter vor dem Finanzamt und vertrauen uns mit der Steuererklärung oder mit individuellen Beratungsfragen. Wir kümmern uns um die optimale Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten und bereiten die Erklärungen unterschriftsreif für Sie vor.

 

Sonstige Anlässe

Sie möchten sich beruflich verändern? Für Gehaltsverhandlungen ist es wichtig, die Höhe der marktüblichen Gehälter zu kennen. Die Kosten dieser Einmal-Leistung »Gehaltsrecherche« ist im  Verhältnis zu ihrem Nutzen gering – und steuerlich absetzbar!

Wir beraten Sie in erbschaftssteuerlichen Fragen bis hin zur Einsetzung des Steuerberaters als Testamentsvollstrecker. Letztere Beauftragung basiert auf einem guten Vertrauensverhältnis und bedeutet auch eine große Verantwortung. Gerne erläutern wir Ihnen, in welcher Konstellation diese Form eines solches Testaments Sinn macht. Prüfen Sie für sich Kosten und Nutzen dieser sehr individuellen Leistung. Sie allein bestimmen, was Sie möchten.

 

Bereich für Mandanten

Hier haben wir für unsere Stammkunden Dienste bereitgestellt:

Fachinformationen & Links

Nur informierte Mandanten können optimal beraten werden. Hier finden Sie unseren monatlichen Newsletter, spezielle
Informationen und Links.

Mandantenrundschreiben

Institutionen

Bundessteuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Nürnberg
Bundesfinanzministerium
Bundeszentralamt für Steuern

Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Internet

Einfache Prüfung der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Qualifizierte Prüfung einer ausländischen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Internetseiten für Existenzgründer

Unternehmensnachfolge mit NEXXT
Existenzgründungsportal des BMWI
Gründerlexikon
Existenzgründung – Kfw
Förderbank

Existenzgründung in Unterfranken

Internetseiten für Lohn- und Gehaltsfragen, Fragen zur sozialen Sicherheit

Deutsche Sozialversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Rentenlexikon des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales

Finanzämter aus unserer Nähe

Finanzamt Tauberbischofsheim
Finanzamt Würzburg
Finanzamt Aschaffenburg

Finanzgerichte und Bundesfinanzhof

Finanzgericht Baden-Württemberg
Finanzgerichte Bayern
Bundesfinanzhof

Gesetze im Internet

rechtliches.de
juris.de
dejure.org

Internetseiten rund um Wertheim

Stadt Wertheim
Kulturkreis Wertheim
Convenartis
Taubertal
Liebliches Taubertal 
Main-Tauber-Kreis
Kloster Bronnbach

Online-Services

Stellenangebote

Mit unserer Initiative zum Beginn des Jahres 2024: Bereichern Sie unser Team!
haben wir Teamplayer und Steuerprofis zur Kanzleiverstärkung gesucht – und gefunden:

lfd. Nr. Zu besetzende Stelle Qualifikation Eintritts­datum Berufsziel
1 Auszubildende Steuerfachangestellte i.A. 01. Januar 2024 Steuerfachangestellte
2 Jahresabschlüsse/
Steuerberatung
Steuerassistentin Rechnungswesen, Steuern, Betriebswirtschaft (RSW) DHBWMosbach 01. Oktober 2024 Steuerberaterin
3 Aufträge Lohnabrechnung, Finanzbuchführung Steuerfachangestellte 01. November 2024 Steuerfachangestellte

Die Kanzlei ist damit voll besetzt und wir können aktuell leider keine freie Stelle in Aussicht stellen.

Impressum

Dipl.-Kfm. Lothar Grünewald
Steuerberater
Lengfurter Straße 47b
97892 Kreuzwertheim

Tel.: 09342 91 791-0
l.gruenewald@gruenewald-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

USt-ID-Nr.
DE303644914

Berufsbezeichnung der in der Kanzlei tätigen Steuerberater:

  • Dipl.-Kaufmann Lothar Grünewald, Steuerberater, (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Webdesign und Programmierung:

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.